Auf elrv.info finden Sie Informationen der NotarNet GmbH und der Bundesnotarkammer zum elektronischen Rechtsverkehr im Notariat, insbesondere zu dem Notarnetz, zu dem Programm XNotar und zu Signaturkarten.
Das Statistische Bundesamt ist eine selbstständige Bundesoberbehörde. Es gehört zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern. Dort finden Sie insbesondere Angaben zum Verbraucherpreisindex.
Das Bundesministerium der Justiz stellt für interessierte Bürgerinnen und Bürger nahezu das gesamte aktuelle Bundesrecht kostenlos im Internet bereit. Die Gesetze und Rechtsverordnungen können in ihrer geltenden Fassung abgerufen werden.
Notar.de bietet eine Notar-, Urkunden-, Gerichts-, Grundbuchamts- und Standesamtssuche in einer Plattform. Über die Notarsuche können Bürger einfach und komfortabel einen Notar in ihrer Nähe oder mit speziellen Sprachkenntnissen suchen. Die Urkundensuche gibt Auskunft darüber, wo die Urkunden eines aus dem Amt geschiedenen Notars aufbewahrt werden. Die Grundbuchamtssuche beauskunftet nicht nur, welches Grundbuchamt für welche Gemarkung und welche politische Gemeinde zuständig ist, sondern auch, ob ein Grundbuchamt bereits elektronisch erreichbar ist oder noch nicht. Die Suche nach Standesämtern ermöglicht Bürgern und Notariaten die Ermittlung zuständiger Standesämter. Darüber hinaus ist die Suche nach Gerichten (Betreuungsgericht, Nachlassgericht, Handelsregister) anhand ihrer örtlichen Zuständigkeit eingebettet.
Informationen hinsichtlich Corona
Liebe Mandanten,
zum Schutz vor der weiteren Verbreitung des Corona-Virus bitten wir Sie bis auf Weiteres Folgendes zu beachten:
– im Bürogebäude herrscht Maskenpflicht; – Besprechungen finden in der Regel nur telefonisch statt; – Termine, auch Unterschriftsbeglaubigungen, sind nur nach Vereinbarung möglich; – zum vereinbarten Beurkundungstermin dürfen nur an der Urkunde beteiligte Personen kommen (Begleitpersonen, insbesondere Kinder oder anwalt- oder steuerliche Berater bitten wir, der Beurkundung fernzubleiben). Sollten Sie auf Hilfe angewiesen sein, bitten wir vorab um Mitteilung; – bei der Beurkundung darf die maximale Personenanzahl von vier Personen nicht überschritten werden, damit die Mindestabstände eingehalten werden können; etwaige weitere Vertragsteile bitten wir entweder auf dem Parkplatz zu warten oder gesondert zu erscheinen, diese können im Anschluss oder an einem anderen Tag kostenfrei nachgenehmigen; – Unterlagen bitten wir Sie per Post zu übersenden oder im Briefkasten einzuwerfen.
Das Betreten der Amtsräume ist verboten, wenn Sie: – Erkältungssymptome oder Fieber haben, – unter trockenem Husten oder Atemnot leiden, – oder in den letzten zwei Wochen im Ausland waren.
Rufen Sie uns in diesen Fällen bitte vorab an (Tel. 08261 76110) und klären Sie das weitere Vorgehen telefonisch ab.
Im Übrigen gilt: Bitte halten Sie 2 Meter Abstand zu jeder Person. Wir danken für Ihr Verständnis.
Externe Inhalte
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